Haftungsausschluss
Alle Angaben ohne Garantie
Alle Informationen auf diesen Seiten sind mit größter Sorgfalt gesammelt, bearbeitet und überprüft worden. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir erklären deswegen, dass alle Angaben im Sinne der Produkthaftung ohne jedwede Garantie erfolgen.
Richtigkeit
miller und meier consulting übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der auf dieser Web site bereitgestellten Informationen. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Jahrgangsaktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Wir bitten dafür um Verständnis und werden Korrekturhinweise gerne aufgreifen.
Verlinkungen
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - - Haftung für Links - entschied das Landgericht Hamburg, dass man durch Verlinkung die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten abgrenzt. miller und meier consulting distanziert sich daher hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der auf unseren Seiten verlinkten fremden Homepages und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.
Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf den Webseiten der Drittanbieter waren nicht augenscheinlich und sind uns ebenso wenig bekannt wie eine dortige Erfüllung von Straftatbeständen.
Technische Störungen
Für technische Störungen, die durch fehlerhafte Dateien oder nicht fehlerfrei strukturierte Formate entstehen, für Unterbrechungen durch Ausfall des Webs ervers oder anderweitige Störungen wird keinerlei Haftung übernommen. Wir sind bemüht, alle Störungen und Unterbrechungen zu vermeiden, übernehmen jedoch für derartige Störungen beim Aufsuchen dieser Web site und deren Links zu fremden Web sites keine Verantwortung.
Mit der vorliegenden Haftungsausschlussklausel wird weder bezweckt, die Haftung von miller und meier consulting entgegen den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften einzuschränken noch sie in Fällen auszuschließen, in denen ein Ausschluss nach diesen Rechtsvorschriften nicht möglich ist.

















